Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen nach § 36 des Infektionsschutzgesetztes ( IfSG) und der
hessischen Hygieneverordnung( HHygVo).
Die Begehung
der mobilen Fußpflege „ Felicitas“ , Inh. Frau Horst Tanja, fand am 04.04.2016 statt.
Die Arbeitsweise von Frau Horst , die Einhaltung der Hygienemaßnahmen, sowie die Geräte , die zum Einsatz
kommen, entsprachen dem Standard der
Hessischen Hygieneverordnung. Die Einrichtung machte einen sehr guten und professionellen Eindruck.
Die Ausbildung von Frau Horst entspricht dem neuesten Stand.
Mit Freundlichem
Gruß
B. D.-S.
Sachbearbeiterin
Abt. Gesundheit
Infektions-und Umwelthygiene